WILLKOMMEN BEI DER 1A SICHERHEIT Ihnen wurde von der Behörde eine Nachschulung angeordnet? Sie müssen eine verkehrspsychologische Untersuchung machen? Sie informieren sich nur ganz allgemein über uns? Wir sind eine vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ermächtigte Stelle zur Durchführung von Nachschulungen und verkehrspsychologischen Untersuchungen und bieten Ihnen bei folgenden Problemen gerne Lösungen an: Nachschulung laut § 2 FSG-NV (Alkohol) Nachschulung laut § 3 FSG-NV (Verkehr) Nachschulung laut § 4 FSG-NV (Drogen) Nachschulung laut § 4a FSG-GV (Vormerkdelikte) Verkehrspsychologische Untersuchungen laut § 18 FSG-GV Screening laut § 17 Verkehrspsychologische Teiluntersuchungen (Bereitschaft zur Verkehrsanpassung oder kraftfahrspezifische Leistungsuntersuchung Wir konnten nicht alle Fragen restlos beantworten? Schicken sie uns ein Mail (
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