1A Sicherheit
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WILLKOMMEN BEI DER 1A SICHERHEIT

Ihnen wurde von der Behörde eine Nachschulung angeordnet? Sie müssen eine verkehrspsychologische Untersuchung machen? Sie informieren sich nur ganz allgemein über uns?

 

Wir sind eine vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ermächtigte Stelle zur Durchführung von Nachschulungen und verkehrspsychologischen Untersuchungen und bieten Ihnen bei folgenden Problemen gerne  Lösungen an: 

 

Nachschulung laut § 2 FSG-NV (Alkohol) 

Nachschulung laut § 3 FSG-NV (Verkehr)

Nachschulung laut § 4 FSG-NV (Drogen)

Nachschulung laut § 4a FSG-GV (Vormerkdelikte)


Verkehrspsychologische Untersuchungen laut § 18 FSG-GV

Screening laut § 17

Verkehrspsychologische Teiluntersuchungen (Bereitschaft zur Verkehrsanpassung oder kraftfahrspezifische

 Leistungsuntersuchung

 

Wir konnten nicht alle Fragen restlos beantworten?

 

Schicken sie uns ein Mail ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können ) oder rufen Sie uns an (0810 / 200 105)

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

 
Würden Sie Skype nutzen um sich über Termine zu informieren?
 
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