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Wann wird eine Verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet? Drucken

Eine verkehrspsychologische Gesamtuntersuchung wird angeordnet, wenn der Wert des Alkomattests gleich oder über 1,6 Promille war oder der Test verweigert wurde. Die verkehrspsychologische Untersuchung  kann auch aus anderen Gründen vorgeschrieben werden.

 

Teilbereiche einer verkehrspsychologischen Untersuchung sind z.B.:

    - kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit

    - Überprüfung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung

    - Screening (Bus- bzw. Schulbuslenker) 

 
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